Allgemeine Geschäftsbedinungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 1) Angebote und VertragsschlussDie Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsschreiben des Verkäufers sind lediglich Aufforderungen an den Käufer, seinerseits dem Verkäufer ein inhaltlich entsprechendes Angebot zu unterbreiten. 2) Geltungsbereich der Lieferungs- und ZahlungsbedingungenDie Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen. 3) PreisAls Verkaufspreis gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr die am Tage der Lieferung gültigen Preise des Verkäufers. Die gilt auch bei Lieferung an Nichtkaufleute, wenn die vom Verkäufer geschuldete Leistung später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden soll. 4) Lieferunga. Der Verkäufer schuldet Übergabe seiner Lieferungen nur an seinem Sitz.b. Wird die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz des Verkäufers versendet, trägt der Käufer die Kosten des zur Versendung erforderlichen Verpackungsmaterials. Bei einem Verkaufswert bis € 75,00 berechnet der Verkäufer dem Käufer darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 für die Abwicklung der Versendung.c. Innerhalb Deutschland übernimmt bei einem Verkaufswert ab € 250,00 der Verkäufer die Versendungskosten und stellt das Verpackungsmaterial unentgeltlich. 5) Bestellmengen und Transportmateriala. Stimmen die vom Käufer bestellten Mengen nicht mit den Packungs- und Bestelleinheiten des Verkäufers überein, werden die bestellten Mengen vom Verkäufer auf die jeweils gültige Packungs- und Bestelleinheit auf- oder abgerundet, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist.b. Zum Transport verwendete Pool-Paletten und Gitterboxen werden dem Käufer nur leihweise überlassen. Die Rückgabe an den Verkäufer erfolgt spätestens bei der nächsten Anlieferung durch Übergabe an den Frachtführer.c. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Rücknahme von Transport- und/oder Verpackungsmaterialien wird ausgeschlossen. 6) Zahlunga. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung beim Käufer fällig.b. Bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung nimmt der Verkäufer den Bankeinzug am Tag der Lieferung abzüglich 4 % Skonto vor.c. Bei Vorauszahlung vor Auslieferung der Ware ist der Käufer zum Abzug von 4 % Skonto vom Rechnungsnettobetrag berechtigt.d. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung kann der Käufer 2 % Skonto abziehen. Der Käufer, der sich auf eine Skontoabzugsberechtigung beruft, ist für das Vorliegen von deren Voraussetzungen beweispflichtig.e. Gegenüber Forderungen des Verkäufers kann der Käufer nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder aus diesen ein Zurückbehaltungsrecht ableiten, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. 7) Versanda. Bei Versand der verkauften Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sendung der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Verzögert sich die Auslieferung an die zur Versendung bestimmte Person aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft beim Käufer auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden schuldet der Verkäufer nur gegen ausdrückliche Übernahmeerklärung der Kosten durch den Käufer.b. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern ihre Entgegennahme für den Käufer nicht mit unverhältnismäßigen Anwendungen verbunden ist. 8) LieferfristenDer Käufer ist bei Nichteinhaltung der Lieferfristen zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, währenddessen für den Verkäufer ein von ihm nicht zu vertretendes, vorübergehendes Leistungshindernis besteht, insbesondere Ausbleiben von Materiallieferungen, Brennmaterialmangel, Arbeitskampf, Betriebsstörungen und alle sonstigen Verzögerungen, die ohne Verschulden des Verkäufers eintreten. 9) Gewährleistunga. Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer verjähren mit Ablauf von 24 Monaten ab Ablieferung der verkauften Ware.b. Der Käufer ist verpflichtet, die verkaufte Ware unverzüglich nach der Ablieferung auf erkennbare Mängel zu untersuchen und dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen, wenn sich ein Mangel zeigt. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Leistung als mit dem Mängel genehmigt.c. Nacherfüllung leistet der Verkäufer durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache nach seiner Wahl.d. Schlägt die vom Verkäufer durch Nacherfüllung zu leistende Gewähr trotz wiederholter Versuche des Verkäufers fehl, kann der Käufer von dem Vertrag zurücktretene. Zeigt der Käufer einen Mangel an und leistet der Verkäufer in Ansehung des Mangels Nacherfüllung, ist die Verjährung des Gewährleistungsanspruchs in Ansehung des Mangels in der Zeit zwischen Zugang der Anzeige beim Verkäufer und Vornahme der Nacherfüllung gehemmt. In diesem Falle tritt die Verjährung des Gewährleistungsanspruchs in Ansehung des angezeigten Mangels frühestens drei Monate nach der Vornahme der Nacherfüllung ein. Eine Unterbrechung der Verjährung durch Vornahme der Nacherfüllung mit der Folge des Neubeginns der Verjährung wird ausgeschlossen.f. Weitergehende kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Käufers bleiben unberührt.g. Für Leistungen, die der Verkäufer aufgrund unberechtigter Mängelrügen des Käufers erbringt, schuldet dieser ihm eine Vergütung, deren Höhe der Üblichen Vergütung entspricht, die angefallen wäre, wenn ein ausdrücklicher Auftrag zur Erbringung der Leistung erteilt worden wäre. 10) HaftungseinschränkungJedwede Haftung des Verkäufers für fahrlässige verursachte Schäden wird ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder ein Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. 11) ErfüllungsortErfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Verpflichtungen im Geltungsbereich der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers ist der Sitz des Verkäufers. 12) Gerichtsstanda. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer einschließlich Streitigkeiten aus Wechsel- und Scheckhingabe ist Köln,soweit es sich bei dem Käufer um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.b. Soweit es sich beim Käufer um einen Nichtkaufmann handelt, gilt die Gerichtstandvereinbarung nacha) gleichfalls für den Fall, dass der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 13) Eigentumsvorbehalta. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer gegenüber dem Käufer zustehen, verbleiben die gelieferte Ware im Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer wird aber nach dieser Bestimmung in seinem Eigentum verbleibende Ware auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert den Nominalbetrag der offenen Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.Verarbeitung oder Umbildung der vom Verkäufer gelieferten Ware erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum und/oder das Miteigentum des Verkäufers durch Verbindung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum und/oder Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig, d.h. entsprechend dem Nettobetrag der für die Lieferung der Ware gestellten Rechnung im Verhältnis zum Gesamtwert der durch Verbindung entstandenen Sache auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum und/oder Miteigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Eigentum und/oder Miteigentum zusteht, wird nachstehend als Vorbehaltsware bezeichnet.b. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht gegenüber dem Verkäufer mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen von Vorbehaltsware sind ihm nicht erlaubt. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubt Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab, der die Abtretung annimmt. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle ist er auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, ihm unter Vorlage von Belegen Auskunft darüber zu erteilen, an wen er welche Vorbehaltsware zu welchem Preis weiterveräußert hat und/oder welche Forderung er gegenüber welchen Dritten aus Weiterveräußerung von Vorbehaltsware erworben hat.d. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Hieraus, resultierende Kosten und an der Vorbehaltsware durch die Zugriffe Dritter entstehenden Schäden trägt im Verhältnis zum Verkäufer der Käufer.e. Im Falle des Verzuges des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und/oder die Abtretung eventueller Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.f. In der Zurücknahme gem. Abs. e) sowie in der Pfändung von Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit diese Folge nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. 14) TeilnichtigkeitDie Teilnichtigkeit eines dem Geltungsbereich dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unterfallenden Geschäfts lässt dessen Wirksamkeit im Übrigen unberührt. 15) Anwendbares RechtAuf sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die mit dem Verkäufer geschlossen werden, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN Übereinkommens zu Verträgen über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.